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Scheidung

Wie läuft eine Scheidung ab?

Wir gehen bei einer Scheidung strukturiert und systematisch vor. Wir nutzen dazu das von uns entwickelte Scheidungsmanagement, das wir bereits seit mehr als 30 Jahren erfolgreich anwenden. Der Erfolg lässt sich an einer schlichten Zahl ablesen: Mehr als 95 Prozent aller Verfahren schließen wir außergerichtlich ab.

Welche Vorteile Ihnen unser systematisches Scheidungsmanagement konkret bietet, zeigt diese Auflistung:

  • gesicherte Qualität
  • zeitnahe Sicherheit in allen Sach- und Rechtspositionen
  • Zeitersparnis
  • kein Zeitdruck
  • keine Regelungslücken
  • Risikominimierung oder gar Risikoausschluss
  • umfassende Rechtssicherheit
  • absolut berechenbares Ergebnis in der Sache
  • keine Gerichtsprozesse über die Folgen der Trennung oder Ehescheidung
  • Kalkulationspräzision der Kosten

Systematisches Scheidungsmanagement

Für Scheidungen benötigen Rechtsanwälte neben juristischem Know-how häufig auch Spezialwissen, viel Feingefühl und eine sehr gute Menschenkenntnis.

Um all diesen Anforderungen gerecht zu werden, haben wir für unsere Kanzlei das Scheidungsmanagement© entwickelt. Dabei werden die „harten“ Managementkomponenten des Westens (Strategie – Struktur – System) mit den „weichen“ Werten japanischer Managementkultur (Geschick – Kunst – Emotion) in Einklang gebracht.

Mit Hilfe dieses systematisierten Vorgehens können wir die juristischen Probleme frühzeitig erkennen, analysieren und sie in Chancen und Risiken aufteilen. Gleichzeitig ermitteln wir die Sach- und Rechtslage, um deren Inhalte zu steuern, zu koordinieren und zu verzahnen. Bei jedem Gedanken, jedem Detail, jedem kleinsten juristischen Schritt behalten wir die Gesamtsituation im Auge.

Unser Ziel ist klar: eine für Sie beste Lösung zu finden.


Spezialfall: Die Scheidung von Unternehmern und Freiberuflern

Diese Scheidungsverfahren sind besonders komplex und für beide Parteien mit zahlreichen Stolperfallen versehen. Es geht im beiderseitigem Interesse auch um die Sicherung und Fortführung des Betriebes  bzw. Unternehmens. Um das zu gewährleisten, durchdenken wir die die gesamte Situation strategisch und taktisch. Wir haben das über das Familienrecht hinausgehende Spezialwissen, Fingerspitzengefühl und Augenmaß.

Ein solches Verfahren sollte in längstens sechs Monaten durch eine außergerichtliche und bestandssichere Vereinbarung beendet sein.


Die fünf Phasen einer Scheidung

Zu unserer Systematik gehört die Unterteilung einer Scheidung in einzelne Phasen. So wissen Sie im Scheidungsverfahren stets, wo Sie sich gerade befinden. Wir begleiten Sie mit Erfahrung und Fachwissen von Anfang bis Ende des Scheidungsverfahrens.

Phase 1: Die Erkenntnisphase

Bevor wir Ihr Mandat annehmen, prüfen wir, ob nicht schon Ihr Ehegatte unsere Hilfe erbeten hat. Sollte dies der Fall sein, werden wir Ihren Auftrag nicht annehmen, um Interessenskollisionen zu vermeiden. Wenn Sie sicher gehen wollen, von uns vertreten zu werden, müssen Sie uns zuerst beauftragen.

In einem ersten Gespräch analysieren wir zusammen mit Ihnen die tatsächliche und rechtliche „Ist-Situation“ und klären Ihre Ziele.

Phase 2: Die Konzeptionsphase

Gemeinsam mit Ihnen skizzieren wir eine Verfahrensstrategie, die alle Ihre Wünsche rechtlich und gegebenenfalls auch steuerlich berücksichtigt. Anschließend optimieren wir diesen Vorschlag für Sie, indem wir alle Positionen bestmöglich aufeinander abstimmen.

Phase 3: Die Umsetzungsphase

Die von uns schriftlich erarbeitete Vertragsstruktur übersenden wir Ihnen als Entwurf. So können Sie den Vertrag mitgestalten und Änderungswünsche vorbringen. Erst nachdem Sie dem Vertragsentwurf zugestimmt haben, senden wir die Vertragsstruktur der Gegenseite. Dabei prüfen wir ständig, ob die ursprünglichen Rahmenbedingungen noch gelten. Gleichzeitig teilen wir Ihnen mit, welche Kosten auf Sie zukommen.

Die Gegenseite hat in der Zwischenzeit - meist innerhalb einer von uns gesetzten Frist von zwei bis drei Wochen - die Möglichkeit, die Vorschläge anzunehmen oder abzulehnen. Sie kann diese aber auch aufgreifen und eigene Vorschläge einbringen.

Phase 4: Die Verhandlungsphase

Jetzt finden die etwa zwei- bis dreistündigen Gespräche mit der Gegenseite statt. Manchmal bedarf es mehrerer Gespräche, um Positionen abzustecken.

Sollten wir uns mit der Gegenpartei einigen, treffen wir zunächst eine abschließende, mündliche Vereinbarung, eine Art Absichterklärung, die erst später wirksam wird.

Erst wenn wir keine Einigung erzielen können, werden wir Ihnen nahe legen, ein gerichtliches Verfahren einzuleiten. Wir erklären Ihnen den Prozess, die Kosten und die jeweiligen Risiken, mit denen Sie rechnen müssen. Vorher und nicht nachher.

Phase 5: Die Realisierungsphase

Einigt man sich außergerichtlich, fixieren wir diese Vereinbarung zunächst schriftlich. Die Vereinbarung wird als notarielle Urkunde aufgesetzt. In Anwesenheit beider Parteien wird die Vereinbarung schließlich beurkundet und tritt in Kraft. 

Weitere Informationen zum Thema Ehescheidung finden Sie auf scheidung.org.